Wissenswertes für unverheiratete Paare

Für unverheiratete Paare gelten andere Regeln und Gesetze als für Ehepartner. Einige Dinge können jedoch mit einfachen Mitteln geregelt werden.

18. April 2023

Vorsorgeauftrag

Dieses Dokument hält fest, wer im Falle einer Urteilsfähigkeit für Sie entscheidet. Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen festlegen, die ihre Interessen vertreten, wenn Sie selbst es nicht können; der Auftrag kann für gesundheitliche wie auch finanzielle Angelegenheiten vergeben werden.

Altersvorsorge (AHV, Pensionskasse, Säule 3a)

Unverheiratete können den Hinterbliebenen die AHV-Rente nicht hinterlassen, entsprechend ist es sehr wichtig, dass beide Partner die AHV-Beiträge lückenlos einbezahlen. Anders sieht es bei den Beiträgen der Pensionskasse aus, dort kann eine Person begünstigt werden. Die Bedingungen sind je nach Pensionskasse unterschiedlich und müssen zu Lebzeiten geklärt werden. Bei der Säule 3a gilt eine ähnliche Regelung: Halten Sie zwingen den Wunsch, die 3a-Beiträge Ihrem Partner zu vererben, der Vorsorgeeinrichtung gegenüber fest. Eine weitere Möglichkeit für Unverheiratete, um sich finanziell über den Tod hinaus abzusichern, bietet die Lebensversicherung.

Erbrecht und Testament

Das neue Erbrecht sieht vor, dass nur noch 50 Prozent des Erbes dem Pflichtteil entsprechen, über die anderen 50 Prozent kann frei verfügt werden. Das heisst: Sie können die Hälfte der Erbmasse Ihrem Partner vererben, sofern Sie dies testamentarisch festhalten. Aber Achtung: Je nach Kanton gelten unterschiedliche, teils sehr hohe Erbschaftssteuer für nicht direkt verwandte Personen.

Konkubinatsvertrag

Mittels dieses Vertrags können zusätzliche Absicherungen für unverheiratet Paare geschaffen werden, wie etwa: Wohnsituation, Kosten- und Aufgabenverteilung im Haushalt, Absicherungen im Trennungs- oder Todesfall. Der Konkubinatsvertrag ist insbesondere ratsam, wenn ein Partner die Kinderbetreuung übernimmt und aufgrund dessen seine Erwerbstätigkeit einschränkt und somit Einbussen bei der Altersvorsorge erleidet.