12. Januar 2026

Wenn Schlüsselpersonen fehlen, Regeln sich ändern und Arbeit flexibler wird

Warum Vorsorge, Rechtssicherheit und Sozialversicherung heute zusammengedacht werden müssen

Unternehmende bewegen sich in einem Umfeld, das sich stetig verändert. Unerwartete Ausfälle in der Geschäftsleitung, neue gesetzliche Vorgaben im Bauwesen oder die wachsende Bedeutung von Teilzeitarbeit stellen Unternehmen und Erwerbstätige gleichermassen vor Herausforderungen. Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig. Wer es nicht ist, riskiert Stillstand, finanzielle Einbussen oder rechtliche Nachteile.

Dieser Blogbeitrag beleuchtet drei Themenfelder, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben, in der Praxis aber ein gemeinsames Ziel verfolgen: Stabilität schaffen, wenn sich Rahmenbedingungen ändern.

1. Plötzlicher Ausfall in der Geschäftsführung

Notfallvorsorge ist kein Misstrauensvotum, sondern Führungsverantwortung

Ein krankheitsbedingter Ausfall oder ein Todesfall in der Geschäftsleitung kann ein Unternehmen innert kürzester Zeit lahmlegen. Verträge können nicht unterzeichnet werden, Bankkonten sind blockiert, operative Entscheide bleiben liegen. Besonders betroffen sind inhabergeführte Firmen.

Eine vorausschauende Planung stellt sicher, dass das Unternehmen auch in Ausnahmesituationen weitergeführt werden kann.

Typische Schwachstellen in der Praxis

  • Keine rechtsgültige Vertretung gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern
  • Blockierter Zahlungsverkehr, etwa bei Löhnen oder Rechnungen
  • Unklare Zuständigkeiten für Kundschaft und Mitarbeitende
  • Risiken für Nachfolge und Unternehmenswert

Diese Vorkehrungen schaffen Sicherheit

  • Rechtsgültige Vollmachten: Eine Vertrauensperson erhält eine notariell beglaubigte Generalvollmacht für finanzielle und administrative Aufgaben.
  • Operative Stellvertretung: Klare Regelung, wer operative Entscheide trifft, intern (langjähriger Mitarbeiter) oder extern (Treuhandstelle, Berater).
  • Zentrale Dokumentation: Zugangsdaten, Verträge, Projektübersichten und Kundeninformationen müssen strukturiert auffindbar sein, idealerweise digital.
  • Nachfolge klären: Testament oder Ehe und Erbvertrag schaffen Rechtssicherheit für die Weiterführung des Unternehmens.
  • Notfallplan: Eine kompakte Übersicht mit allen wichtigen Kontakten und Abläufen, regelmässig aktualisiert.

Vorsorge sorgt dafür, dass ein Unternehmen auch in schwierigen Momenten stabil bleibt.

2. Neue Regeln bei Baumängeln

Mehr Schutz für Bauherrschaften und Kaufende ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Bauvertragsrecht neue Bestimmungen. Sie stärken die Position von Bauherrschaften sowie Kaufenden von neu erstellten oder kürzlich errichteten Immobilien.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Längere Rügefrist: Offene und verdeckte Mängel können neu während 60 Tagen gerügt werden.
  • Kein Ausschluss mehr möglich: Vertragliche Verkürzungen dieser Frist sind nicht mehr zulässig.
  • Nachbesserung bleibt zwingend: Das Recht auf Nachbesserung darf künftig nicht ausgeschlossen werden, weder im Werkvertrag noch beim Immobilienkauf.

Für Bauunternehmen bedeutet dies, Prozesse sauber zu dokumentieren. Für Auftraggebende steigt die rechtliche Sicherheit deutlich.

3. Teilzeitarbeit und soziale Absicherung

Flexibel arbeiten heisst nicht automatisch ausreichend abgesichert sein

Teilzeitarbeit ist in der Schweiz weit verbreitet. Ein grosser Teil der Erwerbstätigen arbeitet mit reduziertem Pensum, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Was dabei oft unterschätzt wird, sind die Auswirkungen auf die soziale Absicherung.

Krankheit und Unfall

Bei Krankheit besteht zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ob danach eine Krankentaggeldversicherung greift, hängt von den Versicherungsbedingungen und oft auch vom Mindestpensum ab.
Bei Unfällen gilt: Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin oder beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Freizeitunfälle versichert. Unter dieser Schwelle besteht nur Schutz bei Berufsunfällen.

Todesfall

Die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen unterscheidet sich stark je nach Ursache. Bei einem Unfalltod können Leistungen aus AHV und Unfallversicherung einen grossen Teil des Einkommens ersetzen. Bei einem krankheitsbedingten Todesfall fallen diese Leistungen deutlich tiefer aus. Gerade bei Teilzeitkonstellationen lohnt sich eine umfassende Analyse und gegebenenfalls eine private Zusatzlösung.

Sozialversicherungen im Überblick

Weniger Einkommen bedeutet auch tiefere Beiträge und entsprechend geringere Leistungen:

  • AHV: Tieferes Einkommen wirkt sich direkt auf die spätere Altersrente aus.
  • IV und EO: Auch hier sinken die Leistungen bei Teilzeit.
  • ALV: Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten Monate, nicht das frühere Vollzeiteinkommen.

Mehrere Anstellungsverhältnisse gleichzeitig

Wer mehrere Teilzeitstellen kombiniert, sollte besonders aufmerksam sein:

  • Die Acht Stunden Regel gilt pro Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
  • Wird die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse bei keiner Anstellung erreicht, besteht keine automatische BVG Absicherung.
  • Abhilfe schaffen können ein Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder das Bündeln der Löhne bei einer Pensionskasse.

Fazit

Ob Unternehmensführung, Bauprojekt oder Arbeitsmodell: Sicherheit entsteht nicht zufällig. Wer Risiken früh erkennt, sich rechtliche Rahmenbedingungen informiert und die eigene Situation regelmässig überprüft, schafft Stabilität für das Unternehmen, die Familie und die eigene Zukunft. Durch rechtzeitige Beratung lassen sich Lücken identifizieren und passende Massnahmen ableiten.

Ansprechsperson

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