Steuervorauszahlungen werden wieder attraktiv

Gute Nachrichten: Das Eidgenössische Finanzdepartement reagiert auf das gestiegene Zinsniveau und passt die Zinssätze für Bundessteuern und -abgaben an.

5. Juni 2024

Seit dem 1. Januar 2024 wurden der Verzugszinssatz  auf 4.75 Prozent angehoben (zuvor 4 Prozent). Lohnenswert ist die Erhöhung des Vergütungszinssatzes für freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer, der nun 1.25 Prozent beträgt (zuvor 0 Prozent). Frühzeitige Steuerzahlungen bringen damit wieder attraktive Zinserträge.

Beispiel: Nehmen wir an, jemand hat eine direkte Bundessteuer von CHF 10’000 zu zahlen. Früher gab es keinen Anreiz, diese frühzeitig zu begleichen, da keine Zinsen auf Vorauszahlungen gezahlt wurden. Jetzt, mit einem Vergütungszinssatz von 1.25 Prozent, würde diese Person, wenn sie ihre Steuern im Voraus bezahlt, CHF 125 an zusätzlichen Zinserträgen erhalten.

Diese Änderungen gelten für verschiedene Steuerarten, darunter Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und weitere.

Ihre Ansprechsperson:

Jane Schmidheiny

Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen
mit eidg. FA
jane.schmidheiny@rtag.ch
+41 71 757 11 22