Feiertage fair geregelt: Stolpersteine im Arbeitsalltag vermeiden
Feiertage bringen willkommene Unterbrechungen im Arbeitsrhythmus – doch wer hat Anspruch auf bezahlte Freitage? Und wie ist die Situation bei Teilzeitpensen, Stundenlohn oder Homeoffice? Die folgende Übersicht zeigt, wie Feiertage arbeitsrechtlich geregelt sind – abhängig von Anstellungsform und Arbeitsort.
Gesetzliche Grundlage: Nur ein nationaler Feiertag
In der Schweiz ist lediglich der 1. August bundesrechtlich als Feiertag anerkannt. Alle weiteren Feiertage wie Ostern, Auffahrt oder Weihnachten unterliegen kantonaler oder kommunaler Regelung. Je nach Standort eines Betriebs oder Wohnsitz der Mitarbeitenden kann die Zahl der anerkannten Feiertage zwischen 8 und 15 pro Jahr betragen.
Lohnanspruch: Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, besteht in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung. Abweichungen ergeben sich bei betrieblicher Notwendigkeit zur Arbeitsleistung oder durch vertragliche Vereinbarungen.
Sonderfälle: Teilzeit, Stundenlohn und Homeoffice
Teilzeit im Monatslohn
- Bei fixen Arbeitstagen: Feiertag = bezahlter arbeitsfreier Tag
- Bei wechselnden Arbeitstagen: anteilige Feiertagsregelung sinnvoll (z. B. 5 Feiertage bei 50 % Pensum)
Stundenlohn
- Kein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagsentschädigung
- Gängige Lösung: Feiertagszuschlag von rund 3,2 % auf den Bruttolohn (bei Ø 8 Feiertagen)
Homeoffice
- Feiertage gelten, wenn sie am vertraglich festgelegten Arbeitsort gesetzlich vorgesehen sind
- Ohne spezielle Regelung besteht keine Pflicht zur Arbeit an Feiertagen
Feiertage während Ferien
Fällt ein Feiertag auf einen Werktag innerhalb der Ferienzeit, zählt dieser Tag nicht als Ferientag. Der Ferienanspruch bleibt voll erhalten, der Tag wird nicht angerechnet.
Fairness durch flexible Arbeitszeitmodelle
Um Feiertage gerecht zu regeln, bieten sich verschiedene Modelle an:
- Jahresarbeitszeit: Feiertage sind im Jahresarbeitsvolumen enthalten
- Zeitkonten: Feiertage werden als Zeitguthaben erfasst
- Gleitzeit mit Kernzeiten: Feiertage gelten als frei, ohne Abzüge beim Stundenkonto
Empfehlungen für Betriebe
- Feiertagsregelungen im Arbeitsvertrag oder Reglement eindeutig festhalten
- Bei Teilzeitpensen anteilige Feiertagsberechnung sicherstellen
- Feiertagszuschläge für Stundenlohn einplanen
- Flexible Modelle prüfen zur Vereinbarkeit von Betriebs- und Mitarbeitendeninteressen
- Regelmässige Überprüfung der internen Regelungen bezüglich kantonaler Unterschiede
Fazit: Klare Regelungen fördern Vertrauen
Eine transparente und faire Feiertagsregelung wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit im Team aus. Wer rechtliche Vorgaben kennt und konsequent umsetzt, stärkt das Vertrauen im Arbeitsverhältnis und verhindert Konflikte.