Elektronische Abwicklung der MWST

Heute rechnen bereits 90 % der Unternehmen ihre Mehrwertsteuer elektronisch ab. Nun sollen auch die restlichen steuerpflichtigen Personen (rund 40’000) dies via Portal tun.

7. Dezember 2022

Die Nutzung des Portals ist vorteilhafter und ergeben sich Einsparungen durch den Verzicht von Druck und Versand. Die Bearbeitung der MWST durch Dritte, zum Beispiel den Treuhänder, ist möglich. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet.

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Jane Schmidheiny

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