Datenschutzerklärung für Webseiten

Sobald auf einer Firmenwebsite Personendaten erfasst werden, braucht es eine Datenschutzerklärung, die Besucher/innen der Website darüber informiert, wie der Schutz der Personendaten gewährleistet wird.

17. April 2023

Es ist von Vorteil, wenn dem User oder der Userin beim erstmaligen Aufrufen der Seite ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung erscheint, welcher aktiv angenommen bzw. abgelehnt werden muss.

Für den Inhalt der Datenschutzerklärung gilt: möglichst grosse Transparenz. Beschreiben Sie, was mit den Daten geschieht und inwiefern Dienste von Dritten und somit die Weitergabe von Daten involviert sind. Ausserdem benötigt die Datenschutzerklärung einen Absender: An wen kann man sich wenden, um die Auskunft über die eigenen Daten oder deren Löschung zu erhalten? Das ist insofern wichtig, weil Nutzer/innen künftig ein Anrecht darauf haben, Auskunft über den Umgang mit ihren Daten oder deren Löschung zu beantragen. Diesen Anliegen gilt es, rasch nachzukommen, weswegen sich Unternehmen besser im Vorfeld darauf vorbereiten.

Ihre Ansprechsperson:

Fabienne Loacker

Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen
mit eidg. FA
fabienne.loacker@rtag.ch
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