Abschaffung Eigenmietwert – was ist jetzt zu tun?
Am 28. September 2025 ist definitiv beschlossen worden, dass der Eigenmietwert abgeschafft wird. Dies hat eine tiefgreifende Veränderung des Steuersystems zur Folge. Es liegt kein konkreter Fahrplan für die Umsetzung der Abstimmungsvorlage vor. Üblicherweise wird mit einer Übergangsfrist von mindestens 2 Jahren gerechnet.
Was ist nun zu tun:
Planen Sie mittelfristig grössere Sanierungsarbeiten? – Wir empfehlen Ihnen die steuerlichen Auswirkungen zu prüfen und die Sanierungsarbeiten allenfalls innert der noch zu bestimmenden Übergangsfrist vorzunehmen. Beachten Sie insbesondere den zeitlichen Vorlauf für die Umsetzung.
Planen Sie kleinere Unterhaltsarbeiten, wie Ersatz Küche, etc.? – Auch hier sind die konkreten Auswirkungen zu prüfen. Die steuerlichen Auswirkungen müssen hier aber in Relation zum Ausführungszeitpunkt betrachtet werden.
Planen Sie eine Immobilie zu erwerben? – Beachten Sie bereits jetzt die veränderten Rahmenbedingungen der zukünftigen Belastung und berechnen Sie die entsprechende Steuerbelastung; insbesondere bei Erwerb von renovationsbedürftigen Objekten.
Wir empfehlen Ihnen, die Prüfungen ruhig und sachlich anzugehen. Zu beobachten ist auch, wie sich der Wegfall des Unterhaltsabzuges auf die zukünftigen Beurteilungen der Grundstückgewinnsteuer auswirken wird.
Die Auswirkungen auf Finanzierungen, Schuldzinsabzug und Energiesparmassnahmen können mangels definitiven Verordnungen und Gesetzesartikeln nicht abschliessend bestimmt werden. Wir beobachten die Entwicklungen für Sie. Für Fragen und Unterstützung bei steuerplanerischen Massnahmen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Dieser Beitrag ersetzt keine persönliche und individuelle Beratung anhand Ihrer konkreten Situation.