Seit 1. Januar 2023 gibt es die Möglichkeit, die jährliche GV virtuell abzuhalten – so will es das revidierte Aktienrecht. Insbesondere für kleinere Unternehmen und Start-ups bietet das Vorteile: Zeit und Kosten werden eingespart, die Teilnahme ist flexibler und das Umfeld der Interessenten wird grösser.