Zinsen für Covid-19-Kredite
Für ausstehende Covid-19-Kredite gelten seit 31. März 2023 höhere Zinssätze.
Die Kredite waren von Beginn weg als Überbrückungshilfen gedacht, die zurückbezahlt werden müssen. Entsprechend war der Zinssatz in der Krise bei 0 Prozent angesetzt. Auf Ende März 2023 erhebt der Bund nun Zinsen. Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu 1,5 Prozent, für Kredite über 500’000 Franken 2 Prozent zu entrichten. Die Erhöhung ergibt sich einerseits aus der allgemeinen Zinsentwicklung, andererseits sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden, dass die Unternehmen die Kredite begleichen.